LandLeben-Infos.de - News & Infos rund um's ländliche Leben !
Recht & Gesetz: Verkalkter Wasserhahn – muss der Mieter zahlen?
Veröffentlicht am Montag, dem 06. Juli 2015 von LandLeben-Infos.de
|
|
Recht & Gesetz: Verkalkter Wasserhahn – muss der Mieter zahlen?
OpenPr.de: Jeder Wasserhahn verkalkt über kurz oder lang – und immer wieder verlangen Vermieter die Kosten für Austauschteile von Ihren Mietern. Da es sich nur um einen relativ kleinen Betrag handelt, zahlen viele Mieter. Doch verlangt der Vermieter die Kostenübernahme zurecht?
Auch wenn ein solch Anspruch vom Vermieter in der Regel mit der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel untermauert wird, so bedeutet dies noch lange nicht, dass der Mieter auch zahlen muss.
So hat das AG Gießen entschieden, dass der Austausch eines verkalkten Ventils gar keine Reparatur ist. Die Kleinreparaturklausel greift also nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Erneuerung, insbesondere, weil eine Reparatur ja auch oft völlig unwirtschaftlich wäre.
OpenPr.de: Jeder Wasserhahn verkalkt über kurz oder lang – und immer wieder verlangen Vermieter die Kosten für Austauschteile von Ihren Mietern. Da es sich nur um einen relativ kleinen Betrag handelt, zahlen viele Mieter. Doch verlangt der Vermieter die Kostenübernahme zurecht?
Auch wenn ein solch Anspruch vom Vermieter in der Regel mit der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel untermauert wird, so bedeutet dies noch lange nicht, dass der Mieter auch zahlen muss.
So hat das AG Gießen entschieden, dass der Austausch eines verkalkten Ventils gar keine Reparatur ist. Die Kleinreparaturklausel greift also nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Erneuerung, insbesondere, weil eine Reparatur ja auch oft völlig unwirtschaftlich wäre.
|