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Nebenkostenabrechnung - hier müssen Sie aufpassen
Datum: Donnerstag, dem 24. September 2015
Thema: LandLeben Infos


Vermieter müssen sich jetzt sputen, um die Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter noch rechtzeitig zu erstellen.

Es liegt eine Woche mit Vorträgen über die Nebenkostenabrechnung hinter uns. Mit unserem Spezialisten für die Betriebskosten und Nebenkosten und Buchautor Thomas Trepnau " Die sichere Betriebskostenabrechnung "(nächster Termin: 22.10.2015 in Hannover).

Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung ist ein Dauerbrenner.

Nicht ganz unschuldig an den Streitereien zu den Betriebskosten sind Interessensvertreter wie der Deutsche Mieterbund (DMB). Aussagen wie "jede zweite Nebenkostenabrechnungabrechnung ist falsch", des DMB's führen zu (vermeidbaren) Auseinandersetzungen und verstärkter Inanspruchnahme der Mieter-Beratungsstellen zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.

Übrigens ist diese Behauptung des DMB durch nichts belegt. Würden wir uns dieser Behauptung anschließen wollen, müssten wir den Satz erweitern. Er würde dann lauten: "Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch, aber nicht nur zum Nachteil des Mieters!".

Oft stellen wir in unseren Seminaren fest, dass Vermieter erhebliche Fehler in den Betriebskostenabrechnungen machen, womit sie sich selbst schaden.

Dass Mieter versuchen, massive Belastungen durch Mietnebenkosten zu drücken ist verständlich. Aber, nicht nur Mieter zahlen Nebenkosten. Jeder Haushalt, auch der Eigentümer, hat die Betriebskosten am Hals.

Abkassiert werden Betriebskosten von Kommunen (Grundsteuer, Wasser... ), Versorgern (Strom...), Entsorgern (Müll...), Versicherungsgesellschaften und anderen.

Der Vermieter ist nur der Geldeintreiber. Und das auf eigenes Risiko. Denn er zahlt die Nebenkosten auf jeden Fall. Wird sein Mieter jedoch zahlungsunfähig - Pech gehabt.

Kräfte zu bündeln und gemeinsam (Mieter UND Vermieter) Front zu machen gegen steigende Betriebskosten wäre das Gebot der Stunde.

Das wäre besser, als den Mitgliedern Rechtsschutzversicherungen zu verkaufen.

Abschließend ein Hinweis zu den Gartenpflegekosten:

Darf ein Vermieter für Leistungen, die er selbst erbringt, Kosten festsetzen und diese auf seine Wohnungsmieter umlegen?

Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden (2012 - VIII ZR 41/12). Der Auseinandersetzung beim BGH war die Klage einer Eigentümerin gegen einen Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung vorausgegangen. Der Mieter weigerte sich, die in der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt "Gartenpflege" und "Hausmeister" aufgeführten Kosten zu bezahlen. Die Vermieterin hatte dort nicht die real entstandenen Kosten aufgeführt, sondern fiktive Kosten (ohne Mehrwertsteuer), die bei einer Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.

Die Vermieterin bekam Recht. Eine solche Betriebskostenabrechnung ist erlaubt. Die Vermieterin habe sich korrekt verhalten, indem sie die Arbeiten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und ein Angebot eines Unternehmens vorgelegt hat.

Unerlässliche praktische Hilfen zur Nebenkostenabrechung finden Sie im kurzweiligen Buch " Rechne mit deinem Mieter ab! Betriebskosten die zweite Miete " und im Videoseminar " Die sichere Betriebskostenabrechnung " Handeln Sie wie ein Profi bestellen Sie jetzt oder melden Sie sich zum nächsten Seminar in Hannover an.
Das Unternehmen führt individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen durch. Außerdem erscheinen im Verlag regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet das Unternehmen seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Immo Coaching & Publishing Com LTD
Norbert Heesfeld
12/1 Forrest Street
STJ203 St. Julians
info@immobilienkurs.com
+356 35505459
http://www.immo-coaching-and-publishing.com

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Vermieter müssen sich jetzt sputen, um die Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter noch rechtzeitig zu erstellen.

Es liegt eine Woche mit Vorträgen über die Nebenkostenabrechnung hinter uns. Mit unserem Spezialisten für die Betriebskosten und Nebenkosten und Buchautor Thomas Trepnau " Die sichere Betriebskostenabrechnung "(nächster Termin: 22.10.2015 in Hannover).

Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung ist ein Dauerbrenner.

Nicht ganz unschuldig an den Streitereien zu den Betriebskosten sind Interessensvertreter wie der Deutsche Mieterbund (DMB). Aussagen wie "jede zweite Nebenkostenabrechnungabrechnung ist falsch", des DMB's führen zu (vermeidbaren) Auseinandersetzungen und verstärkter Inanspruchnahme der Mieter-Beratungsstellen zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.

Übrigens ist diese Behauptung des DMB durch nichts belegt. Würden wir uns dieser Behauptung anschließen wollen, müssten wir den Satz erweitern. Er würde dann lauten: "Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch, aber nicht nur zum Nachteil des Mieters!".

Oft stellen wir in unseren Seminaren fest, dass Vermieter erhebliche Fehler in den Betriebskostenabrechnungen machen, womit sie sich selbst schaden.

Dass Mieter versuchen, massive Belastungen durch Mietnebenkosten zu drücken ist verständlich. Aber, nicht nur Mieter zahlen Nebenkosten. Jeder Haushalt, auch der Eigentümer, hat die Betriebskosten am Hals.

Abkassiert werden Betriebskosten von Kommunen (Grundsteuer, Wasser... ), Versorgern (Strom...), Entsorgern (Müll...), Versicherungsgesellschaften und anderen.

Der Vermieter ist nur der Geldeintreiber. Und das auf eigenes Risiko. Denn er zahlt die Nebenkosten auf jeden Fall. Wird sein Mieter jedoch zahlungsunfähig - Pech gehabt.

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Abschließend ein Hinweis zu den Gartenpflegekosten:

Darf ein Vermieter für Leistungen, die er selbst erbringt, Kosten festsetzen und diese auf seine Wohnungsmieter umlegen?

Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden (2012 - VIII ZR 41/12). Der Auseinandersetzung beim BGH war die Klage einer Eigentümerin gegen einen Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung vorausgegangen. Der Mieter weigerte sich, die in der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt "Gartenpflege" und "Hausmeister" aufgeführten Kosten zu bezahlen. Die Vermieterin hatte dort nicht die real entstandenen Kosten aufgeführt, sondern fiktive Kosten (ohne Mehrwertsteuer), die bei einer Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.

Die Vermieterin bekam Recht. Eine solche Betriebskostenabrechnung ist erlaubt. Die Vermieterin habe sich korrekt verhalten, indem sie die Arbeiten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und ein Angebot eines Unternehmens vorgelegt hat.

Unerlässliche praktische Hilfen zur Nebenkostenabrechung finden Sie im kurzweiligen Buch " Rechne mit deinem Mieter ab! Betriebskosten die zweite Miete " und im Videoseminar " Die sichere Betriebskostenabrechnung " Handeln Sie wie ein Profi bestellen Sie jetzt oder melden Sie sich zum nächsten Seminar in Hannover an.
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