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Andrea Nahles (SPD), Bundesarbeitsministerin, will den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken!
Datum: Mittwoch, dem 30. Dezember 2015
Thema: LandLeben News


Andrea Nahles zum Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern :

Düsseldorf (ots) - Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken.

"Es gibt ganz klar einen gesetzlichen Handlungsbedarf. Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen", sagte Nahles der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

Damit reagiert die Arbeitsministerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember, wonach die Kommunen EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Sozialleistungen zahlen müssen.

"Wie dieses Gesetz genau aussehen muss, kann ich erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliegt", betonte Nahles.

"In dieser Frage werden wir uns dann innerhalb der Bundesregierung sicherlich schnell einigen können", zeigte sich die Ministerin zuversichtlich.

Nahles will die Kommunen vor Überforderung schützen: "Die Kommunen sind gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht durch die Hintertür wieder aushebeln."

KONTEXT

EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, sind von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember muss aber die Sozialhilfe einspringen, wenn die mittellosen EU-Ausländern länger in Deutschland leben.

Für diese Sozialleistungen (Sozialgeld) sind die Kommunen zuständig.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3213225, Autor siehe obiger Artikel.

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Andrea Nahles zum Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern :

Düsseldorf (ots) - Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken.

"Es gibt ganz klar einen gesetzlichen Handlungsbedarf. Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen", sagte Nahles der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

Damit reagiert die Arbeitsministerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember, wonach die Kommunen EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Sozialleistungen zahlen müssen.

"Wie dieses Gesetz genau aussehen muss, kann ich erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliegt", betonte Nahles.

"In dieser Frage werden wir uns dann innerhalb der Bundesregierung sicherlich schnell einigen können", zeigte sich die Ministerin zuversichtlich.

Nahles will die Kommunen vor Überforderung schützen: "Die Kommunen sind gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht durch die Hintertür wieder aushebeln."

KONTEXT

EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, sind von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember muss aber die Sozialhilfe einspringen, wenn die mittellosen EU-Ausländern länger in Deutschland leben.

Für diese Sozialleistungen (Sozialgeld) sind die Kommunen zuständig.

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