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Bundesinnenministerium: Deutschland hat 2015 mehr als 12.000 EU-Bürger des Landes verwiesen und die Wiedereinreise verboten!
Datum: Montag, dem 11. Januar 2016
Thema: LandLeben News


Zu Entzug des Aufenthaltsrechts und zu Einreiseverboten nach EU-Recht:

Düsseldorf (ots) - Deutsche Behörden haben seit Anfang 2015 insgesamt 12.375 EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen und die Wiedereinreise verboten.

Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

Ein großer Teil der Einreisesperren wurde demnach verhängt, weil die Betroffenen straffällig geworden sind, etwa wegen eines Sozialmissbrauchs.

Möglich ist der Entzug des Aufenthaltsrechts allerdings auch, wenn die Arbeitssuche erfolglos geblieben ist.

Nur 58 Verbote wurden wegen falscher Dokumente und Identitätsnachweise erteilt.

Allein die nordrhein-westfälischen Behörden verhängten 2.732 Einreiseverbote gegen EU-Bürger, heißt es in dem Papier.

"Das EU-Recht sieht Einreiseverbote nur bei Gefahren für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vor", kritisierte Grünen-Politiker Volker Beck.

Da Deutschland aber auch Verbote wegen falscher Dokumente verhänge, müsse die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

KONTEXT

Das Prinzip der Freizügigkeit eröffnet Arbeitsuchenden aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit, sich in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen Arbeitsplatz zu suchen.

Für Deutschland galten bis Mitte 2011 noch Übergangsregeln. Seit Anfang 2015 gilt die Freizügigkeit auch für Bulgaren und Rumänen.

Um Sozialmissbrauch vorzubeugen, verschärfte Deutschland damals die Aufenthaltsregeln.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3221107, Autor siehe obiger Artikel.

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Zu Entzug des Aufenthaltsrechts und zu Einreiseverboten nach EU-Recht:

Düsseldorf (ots) - Deutsche Behörden haben seit Anfang 2015 insgesamt 12.375 EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen und die Wiedereinreise verboten.

Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

Ein großer Teil der Einreisesperren wurde demnach verhängt, weil die Betroffenen straffällig geworden sind, etwa wegen eines Sozialmissbrauchs.

Möglich ist der Entzug des Aufenthaltsrechts allerdings auch, wenn die Arbeitssuche erfolglos geblieben ist.

Nur 58 Verbote wurden wegen falscher Dokumente und Identitätsnachweise erteilt.

Allein die nordrhein-westfälischen Behörden verhängten 2.732 Einreiseverbote gegen EU-Bürger, heißt es in dem Papier.

"Das EU-Recht sieht Einreiseverbote nur bei Gefahren für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vor", kritisierte Grünen-Politiker Volker Beck.

Da Deutschland aber auch Verbote wegen falscher Dokumente verhänge, müsse die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

KONTEXT

Das Prinzip der Freizügigkeit eröffnet Arbeitsuchenden aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit, sich in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen Arbeitsplatz zu suchen.

Für Deutschland galten bis Mitte 2011 noch Übergangsregeln. Seit Anfang 2015 gilt die Freizügigkeit auch für Bulgaren und Rumänen.

Um Sozialmissbrauch vorzubeugen, verschärfte Deutschland damals die Aufenthaltsregeln.

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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

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