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Die Berliner LINKE reicht gegen die Senatsverwaltung für Finanzen Klage ein wegen eines Cross-Boarder-Leasing-Geschäftes der BVG!
Datum: Samstag, dem 20. Februar 2016
Thema: LandLeben News


Zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan getroffen hatten:

Berlin (ots) - Der Berliner Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) hat eine Klage gegen die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht.

Die verweigert ihm Einsicht in Unterlagen zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen im März 2014 getroffen hatten.

Der Senat für Finanzen argumentiert damit, es handele sich um private Unterlagen des ehemaligen Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der allein »verfügungsbefugt« sei.

»Das sind keine Privatunterlagen«, sagte Lederer im Gespräch mit der Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe).

Die Verwaltung erklärt, Nußbaum habe sie in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG erhalten. Diese Funktion hatte er allerdings nur inne, weil er Finanzsenator war.

Die Unterlagen, so Lederer, seien also an das Amt gebunden, nicht an die Person.

»Ich gehe fest davon aus, dass ich Recht erhalte«, sagte Lederer.

Bei einem ähnlichen Streit um die Wasserverträge des Landes hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass der Senat den Abgeordneten Einsicht gewähren müsse.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3256474, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan getroffen hatten:

Berlin (ots) - Der Berliner Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) hat eine Klage gegen die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht.

Die verweigert ihm Einsicht in Unterlagen zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen im März 2014 getroffen hatten.

Der Senat für Finanzen argumentiert damit, es handele sich um private Unterlagen des ehemaligen Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der allein »verfügungsbefugt« sei.

»Das sind keine Privatunterlagen«, sagte Lederer im Gespräch mit der Tageszeitung "neues deutschland" (Samstagausgabe).

Die Verwaltung erklärt, Nußbaum habe sie in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG erhalten. Diese Funktion hatte er allerdings nur inne, weil er Finanzsenator war.

Die Unterlagen, so Lederer, seien also an das Amt gebunden, nicht an die Person.

»Ich gehe fest davon aus, dass ich Recht erhalte«, sagte Lederer.

Bei einem ähnlichen Streit um die Wasserverträge des Landes hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass der Senat den Abgeordneten Einsicht gewähren müsse.

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