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Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, kritisiert die Linke für deren Gang nach Karlsruhe!
Datum: Mittwoch, dem 04. Mai 2016
Thema: LandLeben News


Britta Haßelmann zur Linksfraktion:

Halle (ots) - Die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, hat die Klage der Linksfraktion auf eine Erweiterung der Oppositionsrechte kritisiert.

"Die Linksfraktion hat dem Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) nach dem ablehnenden Urteil vom Dienstag.

"Die unverständige Klage der Linksfraktion konnte keinen Erfolg haben. Wir hatten davor gewarnt. Aus dem Grundgesetz abzuleiten, dass dasselbe Grundgesetz einen Anspruch auf seine eigene Änderung enthält, war denklogisch von Anfang an nicht nachvollziehbar. Deshalb hat die grüne Fraktion bei dieser riskanten Aktion nicht mitgemacht."

Haßelmann fügte hinzu: "Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Minderheitenrechte der Opposition mit seinem Urteil nicht gestärkt. Parlamentarische Rechtspositionen müssen so gehandhabt und ausgestaltet sein, dass Opposition wirksam bleibt."

Sie gehe nun "davon aus, dass Union und SPD sich bis zum Ende dieser Wahlperiode unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts an unsere gemeinsam vereinbarten Minderheitenrechte halten".

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3318170, Autor siehe obiger Artikel.

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Britta Haßelmann zur Linksfraktion:

Halle (ots) - Die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, hat die Klage der Linksfraktion auf eine Erweiterung der Oppositionsrechte kritisiert.

"Die Linksfraktion hat dem Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) nach dem ablehnenden Urteil vom Dienstag.

"Die unverständige Klage der Linksfraktion konnte keinen Erfolg haben. Wir hatten davor gewarnt. Aus dem Grundgesetz abzuleiten, dass dasselbe Grundgesetz einen Anspruch auf seine eigene Änderung enthält, war denklogisch von Anfang an nicht nachvollziehbar. Deshalb hat die grüne Fraktion bei dieser riskanten Aktion nicht mitgemacht."

Haßelmann fügte hinzu: "Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Minderheitenrechte der Opposition mit seinem Urteil nicht gestärkt. Parlamentarische Rechtspositionen müssen so gehandhabt und ausgestaltet sein, dass Opposition wirksam bleibt."

Sie gehe nun "davon aus, dass Union und SPD sich bis zum Ende dieser Wahlperiode unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts an unsere gemeinsam vereinbarten Minderheitenrechte halten".

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Hartmut Augustin
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