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Ein Jahr Cannabis auf Rezept: Trotz unklarer Studienlage werden Cannabinoide seit letztem März häufig ärztlich verordnet!
Datum: Mittwoch, dem 07. März 2018
Thema: LandLeben News


Zur Verschreibung von Cannabis per Betäubungsmittelrezept:

München (ots) - Seit Inkrafttreten des sogenannten "Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am 10. März 2017 können Ärzte Cannabis per Betäubungsmittelrezept verschreiben.

Für viele Patienten, die nur so ihre Beschwerden lindern können, ist das neue Gesetz ein Glücksfall. Problematisch sieht die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK jedoch den wenig konkreten Gesetzestext und die diffuse Studienlage, was auch für Unklarheiten bei der Verordnung durch Ärzte sorgt.

Anfangs stellten daher auch vermehrt Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme, bei denen die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt wurden. Inzwischen beantragen bei der SBK zum Großteil Patienten Cannabisblüten oder -extrakt, bei denen der Einsatz von Cannabinoiden sinnvoll und gesetzlich erlaubt ist.

Seit Gesetzeseinführung gingen rund 350 Anträge auf Kostenübernahme bei der SBK ein, von denen 75 Prozent positiv entschieden wurden. Dabei wurden 90 Prozent aller eingehenden Anträge an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet, der eine Empfehlung ausspricht.

Bei Versicherten mit einer schweren Krebserkrankung oder einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entscheidet die SBK direkt: "Hier möchten wir den Versicherten schnell und unkompliziert helfen, damit sie zügig Cannabis aus der Apotheke beziehen können", sagt Heinz-Ulrich König, zuständig für das Arzneimittel-Vertragsmanagement bei der SBK.

"Wir wissen von unseren Versicherten, dass Cannabinoide vor allem bei Appetitlosigkeit und Übelkeit infolge einer Krebsbehandlung oder Chemotherapie ihre Situation erheblich verbessern."

Nicht eindeutige Gesetzes- und Studienlage:

25 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil keine ausreichende Begründung für die Therapie mit Cannabis vorliegt - denn nur, wenn nach ärztlicher Einschätzung keine anderen Behandlungsoptionen vorhanden sind oder diese im Einzelfall nicht in Betracht kommen, darf eine gesetzliche Krankenkasse die Therapie zahlen.

Anders als bei anderen Arzneimitteln fehlt hier eine klare Regelung: Da nicht genau festgelegt ist, bei welchen Erkrankungen das Betäubungsmittel eingesetzt werden darf, wird jeder Fall individuell betrachtet. Ärzte müssen zudem darlegen, warum Cannabinoide zu einer Besserung beitragen können und dies mit Hinweisen auf Studien belegen.

Das Verfassen und Prüfen eines Antrags ist daher für alle Beteiligten sehr aufwändig, zumal die aktuelle Studienlage kaum eindeutige Antworten bietet. "Vor allem den Versicherten würde eine eindeutige Regelung und eine klare Studienlage aber helfen, damit sie schneller das für sie geeignete Arzneimittel erhalten", sagt Heinz-Ulrich König von der SBK.

Für viele Krankheiten gibt es bessere Alternativen:

Vielen Menschen mit dauerhaften Schmerzen, Belastungen in Alltag und Beruf sowie Schlafstörungen helfen andere Behandlungsmethoden und ergänzende Maßnahmen wie Bewegung, Physiotherapie, Gewichtsreduktion oder auch Psychotherapie in der Regel deutlich besser.

Da Cannabis als Arzneimittel in den Medien seit der Gesetzesänderung sehr präsent ist, versprechen sich viele mehr von einer Behandlung, als in ihrem speziellen Fall möglich ist. Auch betrachten einige das Betäubungsmittel als pflanzliche und somit "ungiftige" Alternativmedizin.

Um ein harmloses Mittel handelt es sich bei Cannabis jedoch explizit nicht: "Es gibt mehrere Kontraindikationen, bei denen es die Beschwerden noch verschlimmern kann, wie zum Beispiel Psychosen", erklärt Heinz-Ulrich König.

Versicherte, die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatten, erhalten nach einer eingehenden Prüfung im Regelfall auch weiterhin Cannabis.

Pressekontakt:

SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60161
Email: gesa.seibel@sbk.org
Internet: www.sbk.org

Original-Content von: Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante Infos & News zum Thema "Gesundheit" sind hier zu lesen.)

Cannabis auf Rezept: So schwierig ist es, Cannabis aus der Apotheke zu bekommen || PULS Reportage
(Youtube-Video, PULS Reportage, Standard-YouTube-Lizenz, 21.02.2018):

Zitat: "Cannabis auf Rezept: In Deutschland gibt es Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Sebastian zeigt, wie schwierig es für Betroffene ist, an ihr Medikament zu kommen. Was bedeutet das für sie?

Ärzte scheuen sich, Cannabis zu verschreiben, Krankenkassen lehnen Anträge ab und Cannabis aus der Apotheke zu bekommen ist schwierig, denn die Apotheken nur schleppend Nachschub! In Deutschland gibt es Patienten, die auf Cannabis als Medikament angewiesen sind – zum Beispiel Christoph.

Er leidet unter ADHS. Und medizinisches Cannabis ermöglicht ihm, ein normales Leben zu führen. Mit Cannabis kann sich Christoph viel besser konzentrieren, er kann arbeiten. Deswegen hat er sich sehr gefreut, als medizinisches Cannabis im März 2017 legalisiert wurde. Es gibt da nur ein Problem: Christoph findet kaum eine Apotheke, die Cannabis verkauft. Sebastian Meinberg zeigt in PULS Reportage den langen Weg mit einem Cannabis-Rezept durch die Apotheken.

Die Apotheken vertrösten Christoph oft wochenlang. Oft ist es schwierig für ihn, an sein Medikament zu gelangen. Trotz Rezept für Cannabis! Apotheken mit Cannabis-Vorräten wie Bedrocan, Bedrobinol, Bedica oder Bedriol werden zu Geheimtipps! Und wer legal konsumiert, sieht sich dennoch mit Polizeikontrollen und Beschlagnahmungen konfrontiert.

Was bedeutet es für Cannabis-Patienten wie Christoph, wenn ihre Medikamente knapp sind? PULS Reportage Moderator Sebastian Meinberg begleitet Christoph einen Tag bei der Suche nach Cannabis aus der Apotheke.
"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/40635/3883972, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Verschreibung von Cannabis per Betäubungsmittelrezept:

München (ots) - Seit Inkrafttreten des sogenannten "Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am 10. März 2017 können Ärzte Cannabis per Betäubungsmittelrezept verschreiben.

Für viele Patienten, die nur so ihre Beschwerden lindern können, ist das neue Gesetz ein Glücksfall. Problematisch sieht die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK jedoch den wenig konkreten Gesetzestext und die diffuse Studienlage, was auch für Unklarheiten bei der Verordnung durch Ärzte sorgt.

Anfangs stellten daher auch vermehrt Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme, bei denen die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt wurden. Inzwischen beantragen bei der SBK zum Großteil Patienten Cannabisblüten oder -extrakt, bei denen der Einsatz von Cannabinoiden sinnvoll und gesetzlich erlaubt ist.

Seit Gesetzeseinführung gingen rund 350 Anträge auf Kostenübernahme bei der SBK ein, von denen 75 Prozent positiv entschieden wurden. Dabei wurden 90 Prozent aller eingehenden Anträge an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet, der eine Empfehlung ausspricht.

Bei Versicherten mit einer schweren Krebserkrankung oder einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entscheidet die SBK direkt: "Hier möchten wir den Versicherten schnell und unkompliziert helfen, damit sie zügig Cannabis aus der Apotheke beziehen können", sagt Heinz-Ulrich König, zuständig für das Arzneimittel-Vertragsmanagement bei der SBK.

"Wir wissen von unseren Versicherten, dass Cannabinoide vor allem bei Appetitlosigkeit und Übelkeit infolge einer Krebsbehandlung oder Chemotherapie ihre Situation erheblich verbessern."

Nicht eindeutige Gesetzes- und Studienlage:

25 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil keine ausreichende Begründung für die Therapie mit Cannabis vorliegt - denn nur, wenn nach ärztlicher Einschätzung keine anderen Behandlungsoptionen vorhanden sind oder diese im Einzelfall nicht in Betracht kommen, darf eine gesetzliche Krankenkasse die Therapie zahlen.

Anders als bei anderen Arzneimitteln fehlt hier eine klare Regelung: Da nicht genau festgelegt ist, bei welchen Erkrankungen das Betäubungsmittel eingesetzt werden darf, wird jeder Fall individuell betrachtet. Ärzte müssen zudem darlegen, warum Cannabinoide zu einer Besserung beitragen können und dies mit Hinweisen auf Studien belegen.

Das Verfassen und Prüfen eines Antrags ist daher für alle Beteiligten sehr aufwändig, zumal die aktuelle Studienlage kaum eindeutige Antworten bietet. "Vor allem den Versicherten würde eine eindeutige Regelung und eine klare Studienlage aber helfen, damit sie schneller das für sie geeignete Arzneimittel erhalten", sagt Heinz-Ulrich König von der SBK.

Für viele Krankheiten gibt es bessere Alternativen:

Vielen Menschen mit dauerhaften Schmerzen, Belastungen in Alltag und Beruf sowie Schlafstörungen helfen andere Behandlungsmethoden und ergänzende Maßnahmen wie Bewegung, Physiotherapie, Gewichtsreduktion oder auch Psychotherapie in der Regel deutlich besser.

Da Cannabis als Arzneimittel in den Medien seit der Gesetzesänderung sehr präsent ist, versprechen sich viele mehr von einer Behandlung, als in ihrem speziellen Fall möglich ist. Auch betrachten einige das Betäubungsmittel als pflanzliche und somit "ungiftige" Alternativmedizin.

Um ein harmloses Mittel handelt es sich bei Cannabis jedoch explizit nicht: "Es gibt mehrere Kontraindikationen, bei denen es die Beschwerden noch verschlimmern kann, wie zum Beispiel Psychosen", erklärt Heinz-Ulrich König.

Versicherte, die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatten, erhalten nach einer eingehenden Prüfung im Regelfall auch weiterhin Cannabis.

Pressekontakt:

SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60161
Email: gesa.seibel@sbk.org
Internet: www.sbk.org

Original-Content von: Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, übermittelt durch news aktuell

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Cannabis auf Rezept: So schwierig ist es, Cannabis aus der Apotheke zu bekommen || PULS Reportage
(Youtube-Video, PULS Reportage, Standard-YouTube-Lizenz, 21.02.2018):

Zitat: "Cannabis auf Rezept: In Deutschland gibt es Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Sebastian zeigt, wie schwierig es für Betroffene ist, an ihr Medikament zu kommen. Was bedeutet das für sie?

Ärzte scheuen sich, Cannabis zu verschreiben, Krankenkassen lehnen Anträge ab und Cannabis aus der Apotheke zu bekommen ist schwierig, denn die Apotheken nur schleppend Nachschub! In Deutschland gibt es Patienten, die auf Cannabis als Medikament angewiesen sind – zum Beispiel Christoph.

Er leidet unter ADHS. Und medizinisches Cannabis ermöglicht ihm, ein normales Leben zu führen. Mit Cannabis kann sich Christoph viel besser konzentrieren, er kann arbeiten. Deswegen hat er sich sehr gefreut, als medizinisches Cannabis im März 2017 legalisiert wurde. Es gibt da nur ein Problem: Christoph findet kaum eine Apotheke, die Cannabis verkauft. Sebastian Meinberg zeigt in PULS Reportage den langen Weg mit einem Cannabis-Rezept durch die Apotheken.

Die Apotheken vertrösten Christoph oft wochenlang. Oft ist es schwierig für ihn, an sein Medikament zu gelangen. Trotz Rezept für Cannabis! Apotheken mit Cannabis-Vorräten wie Bedrocan, Bedrobinol, Bedica oder Bedriol werden zu Geheimtipps! Und wer legal konsumiert, sieht sich dennoch mit Polizeikontrollen und Beschlagnahmungen konfrontiert.

Was bedeutet es für Cannabis-Patienten wie Christoph, wenn ihre Medikamente knapp sind? PULS Reportage Moderator Sebastian Meinberg begleitet Christoph einen Tag bei der Suche nach Cannabis aus der Apotheke.
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