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Plagiate aus Asien: Risken bei der Einfuhr "touristischer Mitbringsel" bei Einreise und Einkauf!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


Welcher Reisende nach Vietnam, Thailand oder aber beispielsweise China kennt sie nicht: Die "verlockenden Angebote der Produktpiraten und ihrer freundlichen Helfer". Uhren, Sportartikel, Autozubehör, Maschinen, Software und neuerdings auch Medikamente aller Art gehören zum Angebot nicht allein "fliegender Händler". Ganze Shopping-Komplexe leben mitunter von dem Vertrieb "gefälschter Waren", die nicht erst in den letzten Jahren auch die europäischen Märkte überfluten. Italien, die Tschechien und einige andere Orte der neuen Beitrittsländer der EU gelten als Zentren des Vertriebs und in manchen Fällen der Produktion. Die genaue Herkunft der Ware ist nicht einfach festzustellen. Bei den Uhren liegt die Quelle nicht in China, sondern vor allem auf Taiwan. Die Kaufpreisersparnis im Verhältnis bis 1:20 ist verlockend und stets verführerisch. Das Problem ergibt sich dann nach der erfolgten Verführung bei der Einreise. In manchen Ländern - wie zunehmend Italien - wird aber heute bereits der Erwerb bestraft und mit hohen Geldbußen geahndet. Ob eine Kenntnis des Verbots nachweisbar ist, ist weitgehend unbeachtlich. Die Berufung darauf, dass Plagiate doch ohne Beschränkung und nicht selten unter Aufsicht lokaler Polizeibehörden frei erworben werden konnten, entschuldigt nicht.
Der Besitz gefälschter Produkte hat erhebliche Folgen. Auch strafrechtlicher Natur. Zwar ist der sogenannte "Eigenbedarf" in Bezug auf Markenprodukte in aller Regel folgenlos. Das ändert sich aber, soweit der "Eigenbedarf" den Charakter einer "kommerziellen Geschäftstätigkeit" erreicht, was bei vielen Geschenken an die nette Familie und Freunde schnell der Fall sein kann. Umfang, Anzahl und die Höhe des Importwerts sind Kriterien, die über Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer, Vernichtung, Strafe und viele weitere Nebenfolgen im Ergebnis entscheiden.

Welcher Reisende nach Vietnam, Thailand oder aber beispielsweise China kennt sie nicht: Die "verlockenden Angebote der Produktpiraten und ihrer freundlichen Helfer". Uhren, Sportartikel, Autozubehör, Maschinen, Software und neuerdings auch Medikamente aller Art gehören zum Angebot nicht allein "fliegender Händler". Ganze Shopping-Komplexe leben mitunter von dem Vertrieb "gefälschter Waren", die nicht erst in den letzten Jahren auch die europäischen Märkte überfluten. Italien, die Tschechien und einige andere Orte der neuen Beitrittsländer der EU gelten als Zentren des Vertriebs und in manchen Fällen der Produktion. Die genaue Herkunft der Ware ist nicht einfach festzustellen. Bei den Uhren liegt die Quelle nicht in China, sondern vor allem auf Taiwan. Die Kaufpreisersparnis im Verhältnis bis 1:20 ist verlockend und stets verführerisch. Das Problem ergibt sich dann nach der erfolgten Verführung bei der Einreise. In manchen Ländern - wie zunehmend Italien - wird aber heute bereits der Erwerb bestraft und mit hohen Geldbußen geahndet. Ob eine Kenntnis des Verbots nachweisbar ist, ist weitgehend unbeachtlich. Die Berufung darauf, dass Plagiate doch ohne Beschränkung und nicht selten unter Aufsicht lokaler Polizeibehörden frei erworben werden konnten, entschuldigt nicht.
Der Besitz gefälschter Produkte hat erhebliche Folgen. Auch strafrechtlicher Natur. Zwar ist der sogenannte "Eigenbedarf" in Bezug auf Markenprodukte in aller Regel folgenlos. Das ändert sich aber, soweit der "Eigenbedarf" den Charakter einer "kommerziellen Geschäftstätigkeit" erreicht, was bei vielen Geschenken an die nette Familie und Freunde schnell der Fall sein kann. Umfang, Anzahl und die Höhe des Importwerts sind Kriterien, die über Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer, Vernichtung, Strafe und viele weitere Nebenfolgen im Ergebnis entscheiden.





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