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Albtraum Urlaub - So verhalten Sie sich richtig bei Reisemängeln!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


Reisemängel wie Baulärm oder schmutzige Zimmer können die Urlaubsfreude nachhaltig trüben. Eine umgehende Reklamation beim Reiseveranstalter ist jedoch Voraussetzung, um später Ansprüche geltend zu machen. Darauf weist das Internet-Reiseportal smavel.com hin und gibt Tipps zum Verhalten bei Reisemängeln.
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Reiseleistung von der im Vertrag oder Prospekt zugesicherten abweicht. In diesem Fall sollte man sich umgehend an die Reiseleitung des Veranstalters wenden und eine Frist zur Beseitigung stellen. "Der häufigste Fehler von Urlaubern besteht darin, sich mit der Anzeige des Mangels vor Ort zu lange Zeit zu lassen", warnt Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin. Wird der angemahnte Mangel nicht beseitigt, kann man innerhalb eines Monats nach Ende der Reise Ansprüche auf Minderung des Reisepreises geltend machen.
Wie muss man vorgehen? Genau so wichtig ist aber auch die Wahl des richtigen Ansprechpartners: "Der Mangel ist gegenüber der Stelle anzuzeigen, die der Reiseveranstalter in der Reisebestätigung anzugeben verpflichtet ist. Ansonsten ist die örtliche Reiseleitung die zuständige Stelle. Wichtig: Die Hotelrezeption beispielsweise reicht nicht aus!" erläutert Rechtsanwältin Silke Turk aus Emmerich. Außerdem rät sie dazu, ein Mängeltagebuch zu führen, in dem man Datum, Uhrzeit und Fotos der Mängel sowie eventuelle Zeugen aufführt.

Reisemängel wie Baulärm oder schmutzige Zimmer können die Urlaubsfreude nachhaltig trüben. Eine umgehende Reklamation beim Reiseveranstalter ist jedoch Voraussetzung, um später Ansprüche geltend zu machen. Darauf weist das Internet-Reiseportal smavel.com hin und gibt Tipps zum Verhalten bei Reisemängeln.
Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Reiseleistung von der im Vertrag oder Prospekt zugesicherten abweicht. In diesem Fall sollte man sich umgehend an die Reiseleitung des Veranstalters wenden und eine Frist zur Beseitigung stellen. "Der häufigste Fehler von Urlaubern besteht darin, sich mit der Anzeige des Mangels vor Ort zu lange Zeit zu lassen", warnt Gabriele Francke von der Verbraucherzentrale Berlin. Wird der angemahnte Mangel nicht beseitigt, kann man innerhalb eines Monats nach Ende der Reise Ansprüche auf Minderung des Reisepreises geltend machen.
Wie muss man vorgehen? Genau so wichtig ist aber auch die Wahl des richtigen Ansprechpartners: "Der Mangel ist gegenüber der Stelle anzuzeigen, die der Reiseveranstalter in der Reisebestätigung anzugeben verpflichtet ist. Ansonsten ist die örtliche Reiseleitung die zuständige Stelle. Wichtig: Die Hotelrezeption beispielsweise reicht nicht aus!" erläutert Rechtsanwältin Silke Turk aus Emmerich. Außerdem rät sie dazu, ein Mängeltagebuch zu führen, in dem man Datum, Uhrzeit und Fotos der Mängel sowie eventuelle Zeugen aufführt.





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