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Rechtstipp des Anwalt-Suchservice - Ärger im Urlaub!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


Haben Urlauber zwei Doppelzimmer zur Alleinbenutzung gebucht, werden dann aber in normalen Einzelzimmern untergebracht, können sie den Reisepreis mindern. Auch für Schimmelbefall im Bad gibt es Geld zurück, entschied das Landgericht Duisburg in einem Urteil.
Wie der Anwalt-Suchservice (www.anwalt-suchservice.de) berichtet, hatte ein Ehepaar eine Urlaubsreise nach Griechenland gebucht. Zugesichert war ihnen die Unterbringung in zwei Doppelzimmern zur Alleinbenutzung. Da beide unruhig schliefen, wollten sie so die Möglichkeit haben, sich sowohl gemeinsam im Hotelzimmer aufhalten als auch bei Bedarf zurückziehen zu können.
Vor Ort war die Enttäuschung groß, als beiden nur je ein 10,8 qm kleines Einzelzimmer zur Verfügung gestellt wurde und die Zimmer zu allem Überfluss auch noch in unterschiedlichen Gebäudekomplexen lagen. Auch der Zustand der Räumlichkeiten gab wenig Anlass zur Freude: Kabel und Steckdosen hingen teils lose aus den Wänden, und in den Badezimmern gab es mehrere schimmelige Stellen. Die Urlauber rügten die Mängel an der Rezeption und beim Reiseveranstalter. Auf Abhilfe warteten sie jedoch vergeblich. Daraufhin erhoben sie Klage, und das Landgericht Duisburg entschied, dass das Paar 30 Prozent des Reisepreises zurück verlangen könne (Urt. v. 23.05.2007, Az. 4 O 526/05).

Haben Urlauber zwei Doppelzimmer zur Alleinbenutzung gebucht, werden dann aber in normalen Einzelzimmern untergebracht, können sie den Reisepreis mindern. Auch für Schimmelbefall im Bad gibt es Geld zurück, entschied das Landgericht Duisburg in einem Urteil.
Wie der Anwalt-Suchservice (www.anwalt-suchservice.de) berichtet, hatte ein Ehepaar eine Urlaubsreise nach Griechenland gebucht. Zugesichert war ihnen die Unterbringung in zwei Doppelzimmern zur Alleinbenutzung. Da beide unruhig schliefen, wollten sie so die Möglichkeit haben, sich sowohl gemeinsam im Hotelzimmer aufhalten als auch bei Bedarf zurückziehen zu können.
Vor Ort war die Enttäuschung groß, als beiden nur je ein 10,8 qm kleines Einzelzimmer zur Verfügung gestellt wurde und die Zimmer zu allem Überfluss auch noch in unterschiedlichen Gebäudekomplexen lagen. Auch der Zustand der Räumlichkeiten gab wenig Anlass zur Freude: Kabel und Steckdosen hingen teils lose aus den Wänden, und in den Badezimmern gab es mehrere schimmelige Stellen. Die Urlauber rügten die Mängel an der Rezeption und beim Reiseveranstalter. Auf Abhilfe warteten sie jedoch vergeblich. Daraufhin erhoben sie Klage, und das Landgericht Duisburg entschied, dass das Paar 30 Prozent des Reisepreises zurück verlangen könne (Urt. v. 23.05.2007, Az. 4 O 526/05).





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