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Reiserücktrittskosten-Versicherung - richtig informiert mit james.ag!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


In manchen Fällen empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sieht zwei Fälle vor: Ereignisse vor und nach dem Reiseantritt. Vor dem Reiseantritt erstattet der Versicherer bei einem versicherten Ereignis die Kosten, die vom Reiseveranstalter als Entschädigung für die nicht angetretene Reise verlangt werden. Nach dem Reiseantritt werden die Kosten übernommen, die aufgrund der vorzeitig beendeten Reise (Beispiel: Frühzeitige Rückreise mit dem Flugzeug) bzw. der unplanmäßigen Verlängerung der Reise (Beispiel: Unterkunftskosten im Krankheitsfall) verursacht wurden. Dabei sollte man unbedingt beachten, dass nicht alle Kosten übernommen werden: Die Kosten für Reiseleistungen, die der Versicherte nicht in Anspruch nehmen konnte, werden allgemein nicht zurückerstattet. Wird eine Reise aus Angst vor eventuellen Anschlägen annulliert, wird die Rückerstattung auch nicht versichert.

In manchen Fällen empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sieht zwei Fälle vor: Ereignisse vor und nach dem Reiseantritt. Vor dem Reiseantritt erstattet der Versicherer bei einem versicherten Ereignis die Kosten, die vom Reiseveranstalter als Entschädigung für die nicht angetretene Reise verlangt werden. Nach dem Reiseantritt werden die Kosten übernommen, die aufgrund der vorzeitig beendeten Reise (Beispiel: Frühzeitige Rückreise mit dem Flugzeug) bzw. der unplanmäßigen Verlängerung der Reise (Beispiel: Unterkunftskosten im Krankheitsfall) verursacht wurden. Dabei sollte man unbedingt beachten, dass nicht alle Kosten übernommen werden: Die Kosten für Reiseleistungen, die der Versicherte nicht in Anspruch nehmen konnte, werden allgemein nicht zurückerstattet. Wird eine Reise aus Angst vor eventuellen Anschlägen annulliert, wird die Rückerstattung auch nicht versichert.





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