Landleben-Infos.de
Haftung des Domain-Registrars als Störer!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015 Thema: LandLeben Infos
OpenPr.de: Das Landgericht Saarbrücken hat die Störerhaftung in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ausgedehnt auf die Registrare von Domains, also die Unternehmen, die im Auftrage ihrer Kunden Domains registrieren und den Kunden zur Verfügung stellen.
Der deutsche Registrar Key-Systems wurde verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetdomain zu unterbinden.
Unter der Domain waren Links zu Torrent-Dateien zu finden, welche wiederum den illegalen Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichten.
Der Domaininhaber hatte seinen Sitz auf den Seychellen und war nicht gerichtlich greifbar.
OpenPr.de: Das Landgericht Saarbrücken hat die Störerhaftung in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ausgedehnt auf die Registrare von Domains, also die Unternehmen, die im Auftrage ihrer Kunden Domains registrieren und den Kunden zur Verfügung stellen.
Der deutsche Registrar Key-Systems wurde verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetdomain zu unterbinden.
Unter der Domain waren Links zu Torrent-Dateien zu finden, welche wiederum den illegalen Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichten.
Der Domaininhaber hatte seinen Sitz auf den Seychellen und war nicht gerichtlich greifbar.
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