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Bewertungsportal haftet nicht für unwahre Postings!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015 Thema: LandLeben Infos
OpenPr.de: Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals haftet nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Geklagt hatte die Inhaberin eines Hotels, in dem laut einer in dem Portal erschienenen Bewertung Bettwanzen gewesen sein sollen. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung.
Nutzer können im Portal der Beklagten Hotels auf einer Skala zwischen eins und sechs bewerten. Hieraus berechnet die Beklagte bestimmte Durchschnittswerte und eine Weiterempfehlungsrate.
OpenPr.de: Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals haftet nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Geklagt hatte die Inhaberin eines Hotels, in dem laut einer in dem Portal erschienenen Bewertung Bettwanzen gewesen sein sollen. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung.
Nutzer können im Portal der Beklagten Hotels auf einer Skala zwischen eins und sechs bewerten. Hieraus berechnet die Beklagte bestimmte Durchschnittswerte und eine Weiterempfehlungsrate.
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