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LandLeben-Infos.de! Gesundheit: Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner: Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen - Behörden müssen über Verunreinigungen informier

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 12. August 2015 von LandLeben-Infos.de

LandLeben News
Gesundheit: Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner: Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen - Behörden müssen über Verunreinigungen informier

Landleben-Infos.de | Deutsche Umwelthilfe e.V.

Die "Deutsche Umwelthilfe e.V." zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe erzwingt nach neunjährigem Rechtsstreit die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über Chemikalienbelastungen in Getränkekartons / Bundesverwaltungsgericht: Verbraucher haben einen Informationsanspruch über die chemische Belastung von Produkten / Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner, die rechtswidrig in Abstimmung mit der Getränkeindustrie eine Veröffentlichung belasteter Lebensmittel verweigerten!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem vor neun Jahren begonnenen Rechtsstreit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Sieg für die Verbraucher in Deutschland errungen.

Streitpunkt war, ob und in welchem Umfang sich Verbraucher bei staatlichen Behörden über die Belastung von Getränken und Lebensmitteln mit gesundheitsschädlichen Druckchemikalien aus Kartonverpackungen informieren können.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einer im Juli schriftlich veröffentlichen Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 7 B 22.14) zu dem Schluss, dass amtlich festgestellte Prüfergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln durch Behörden herausgegeben werden müssen.

Dies gilt selbst dann, wenn ein davon betroffenes Unternehmen der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt worden seien.

Mehrere Verpackungs- und Lebensmittelkonzerne hatten das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium (BMEL) verklagt, nachdem dieses der DUH Untersuchungsergebnisse über Belastungen in deren Produkten übermitteln wollte.

"Die Versuche von Lebensmittelkonzernen, wie der Dr. Oetker Gruppe, die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Druckchemikalien und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu vertuschen, sind endgültig gescheitert.

Es ist ein Skandal, dass fast ein Jahrzehnt vergehen musste bis Verbrauchern die ihnen zustehenden Informationen zuerkannt wurden.

Das ist ein Armutszeugnis für den staatlichen Verbraucherschutz und für Unternehmen, denen Profite wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Kunden", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Interessen der DUH als Beigeladene des Verfahrens von Verpackungsunternehmen gegen das Verbraucherschutzministerium vertrat, erklärt:

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend.

Festgestellte Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln dürfen von den Behörden nicht mehr mit der Schutzbehauptung zurückgehalten werden, diese seien Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Verbrauchern wird somit ein umfassender Informationsanspruch über die Beschaffenheit von Erzeugnissen eingeräumt."

Die DUH hatte bereits 2006 Belastungen von Frucht- und Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) aufgedeckt.

Auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beantragte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse und erhielt teilweise komplett geschwärzte Akten vom damals zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Wesentliche Informationen zu den Produkten mit festgestellten Belastungen fehlten darin.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Ministerium und später mit Verpackungs- und Lebensmittelkonzernen bis zu einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008, das die Rechtsauffassung der DUH bestätigte und das Ministerium verurteilte, alle Informationen zu veröffentlichen.

Trotz dieser klaren Entscheidung weigerte sich das Ministerium, vollständige Informationen über die belasteten Lebensmittel vorzulegen und verwies auf die Geschäftsinteressen der betroffenen Industrie.

Nachdem das Ministerium für Verbraucherschutz vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt wurde, der DUH Informationen über chemische Substanzen, deren Konzentrationen und die Angabe von belasteten Produkten unter Angabe der Hersteller mitzuteilen, kämpften betroffene Unternehmen jahrelang gegen das Ministerium, um die Veröffentlichung zu verhindern.

"Verbraucher müssen sich uneingeschränkt über die Beschaffenheit von Produkten informieren können. Die Auswertung der an die DUH übermittelten Daten ergab nicht nur die Belastung von Getränkekartons mit Drucksubstanzen, sondern auch vieler anderer Produkte mit unterschiedlichsten chemischen Stoffen", sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer fanden zum Beispiel heraus, dass neben Getränken in Kartons auch Produkte, wie zum Beispiel Müsli, Haferflocken, Mehl, Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln belastet sind.

Sie entdeckten mindestens 19 Drucksubstanzen, darunter auch das krebserregende 4-Methylbenzophenon.

Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach Behördenangaben einen Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen Druckchemikalien.

In Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von bis zu 50 mg/kg der Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und überstieg damit den so genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg um das 83-fache.

"Es dürfen nur noch chemische Substanzen zulässig sein, die eindeutig und in Langzeituntersuchungen als unbedenklich eingestuft werden", so Fischer weiter.

Um die Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen, fordert die DUH deshalb umgehend die Erstellung von Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen und die verbindliche Festlegung von Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel.

Darüber hinaus müssen Drucktechniken verwendet werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen- und Innenseite der Verpackung kommt.

Wenn die Innenseite einer Verpackung die Außenseite einer anderen bedruckten Schachtel berührt (Abklatscheffekt), dann können Druckchemikalien an der Innenseite kleben bleiben und so in das verpackte Lebensmittel gelangen.

Hintergrundinformationen sowie eine Chronologie zum Kampf der DUH für eine bessere Verbraucherinformation bei der Verwendung von Druckchemikalien auf Lebensmittelverpackungen finden Sie unter http://l.duh.de/p110815.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/3093910, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Die "Deutsche Umwelthilfe e.V." zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe erzwingt nach neunjährigem Rechtsstreit die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über Chemikalienbelastungen in Getränkekartons / Bundesverwaltungsgericht: Verbraucher haben einen Informationsanspruch über die chemische Belastung von Produkten / Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner, die rechtswidrig in Abstimmung mit der Getränkeindustrie eine Veröffentlichung belasteter Lebensmittel verweigerten!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem vor neun Jahren begonnenen Rechtsstreit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Sieg für die Verbraucher in Deutschland errungen.

Streitpunkt war, ob und in welchem Umfang sich Verbraucher bei staatlichen Behörden über die Belastung von Getränken und Lebensmitteln mit gesundheitsschädlichen Druckchemikalien aus Kartonverpackungen informieren können.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einer im Juli schriftlich veröffentlichen Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 7 B 22.14) zu dem Schluss, dass amtlich festgestellte Prüfergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln durch Behörden herausgegeben werden müssen.

Dies gilt selbst dann, wenn ein davon betroffenes Unternehmen der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt worden seien.

Mehrere Verpackungs- und Lebensmittelkonzerne hatten das für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium (BMEL) verklagt, nachdem dieses der DUH Untersuchungsergebnisse über Belastungen in deren Produkten übermitteln wollte.

"Die Versuche von Lebensmittelkonzernen, wie der Dr. Oetker Gruppe, die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Druckchemikalien und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu vertuschen, sind endgültig gescheitert.

Es ist ein Skandal, dass fast ein Jahrzehnt vergehen musste bis Verbrauchern die ihnen zustehenden Informationen zuerkannt wurden.

Das ist ein Armutszeugnis für den staatlichen Verbraucherschutz und für Unternehmen, denen Profite wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Kunden", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Interessen der DUH als Beigeladene des Verfahrens von Verpackungsunternehmen gegen das Verbraucherschutzministerium vertrat, erklärt:

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend.

Festgestellte Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln dürfen von den Behörden nicht mehr mit der Schutzbehauptung zurückgehalten werden, diese seien Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Verbrauchern wird somit ein umfassender Informationsanspruch über die Beschaffenheit von Erzeugnissen eingeräumt."

Die DUH hatte bereits 2006 Belastungen von Frucht- und Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) aufgedeckt.

Auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beantragte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse und erhielt teilweise komplett geschwärzte Akten vom damals zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Wesentliche Informationen zu den Produkten mit festgestellten Belastungen fehlten darin.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Ministerium und später mit Verpackungs- und Lebensmittelkonzernen bis zu einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008, das die Rechtsauffassung der DUH bestätigte und das Ministerium verurteilte, alle Informationen zu veröffentlichen.

Trotz dieser klaren Entscheidung weigerte sich das Ministerium, vollständige Informationen über die belasteten Lebensmittel vorzulegen und verwies auf die Geschäftsinteressen der betroffenen Industrie.

Nachdem das Ministerium für Verbraucherschutz vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt wurde, der DUH Informationen über chemische Substanzen, deren Konzentrationen und die Angabe von belasteten Produkten unter Angabe der Hersteller mitzuteilen, kämpften betroffene Unternehmen jahrelang gegen das Ministerium, um die Veröffentlichung zu verhindern.

"Verbraucher müssen sich uneingeschränkt über die Beschaffenheit von Produkten informieren können. Die Auswertung der an die DUH übermittelten Daten ergab nicht nur die Belastung von Getränkekartons mit Drucksubstanzen, sondern auch vieler anderer Produkte mit unterschiedlichsten chemischen Stoffen", sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer fanden zum Beispiel heraus, dass neben Getränken in Kartons auch Produkte, wie zum Beispiel Müsli, Haferflocken, Mehl, Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln belastet sind.

Sie entdeckten mindestens 19 Drucksubstanzen, darunter auch das krebserregende 4-Methylbenzophenon.

Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach Behördenangaben einen Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen Druckchemikalien.

In Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von bis zu 50 mg/kg der Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und überstieg damit den so genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg um das 83-fache.

"Es dürfen nur noch chemische Substanzen zulässig sein, die eindeutig und in Langzeituntersuchungen als unbedenklich eingestuft werden", so Fischer weiter.

Um die Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen, fordert die DUH deshalb umgehend die Erstellung von Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen und die verbindliche Festlegung von Höchstmengen für den Übergang auf Lebensmittel.

Darüber hinaus müssen Drucktechniken verwendet werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen- und Innenseite der Verpackung kommt.

Wenn die Innenseite einer Verpackung die Außenseite einer anderen bedruckten Schachtel berührt (Abklatscheffekt), dann können Druckchemikalien an der Innenseite kleben bleiben und so in das verpackte Lebensmittel gelangen.

Hintergrundinformationen sowie eine Chronologie zum Kampf der DUH für eine bessere Verbraucherinformation bei der Verwendung von Druckchemikalien auf Lebensmittelverpackungen finden Sie unter http://l.duh.de/p110815.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/3093910, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!


(Artikel-Titel: Gesundheit: Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner: Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen - Behörden müssen über Verunreinigungen informier)

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ULLI IM GLÜCK

heißt das Buch von Uwe Woitzig über den deutschen Hans im Glück, das Beinahe-Christkind Ullrich Manfred Lommel, Schauspieler, Regisseur, Autor und nimmermüder Bravo-Boy des Monats. Allen die das auch sind oder sein möchten, außer dem letzteren natürlich, erlaube ich mir, dieses Büchlein wärmstens zu empfehlen. Mit diesem Buch machen Sie Karriere. Es ist ein guter Ratgeber. Es steht dar ...

 Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner: Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen - Behörden müssen über Verunreinigungen informier (LandLeben-Infos, 12.08.2015)
Die "Deutsche Umwelthilfe e.V." zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe erzwingt nach neunjährigem Rechtsstreit die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über Chemikalienbelastungen in Getränkekartons / Bundesverwaltungsgericht: Verbraucher haben einen Informationsanspruch über die chemische Belastung von Produkten / Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner, die rechtswidrig in Abstimmu ...

 Die Verseuchung Europas: Gesundheitskiller Glyphosat und Roundup (F-PM.de, 12.08.2015)
Die Katastrophe rollt: Gift in der Muttermilch, Rindertod, Botulismus, Behinderungen und Krebs

Glyphosat ist der Wirkstoff in Monsantos Roundup, unabdingbarer Pflanzenkiller in der Gentechnik. Das Vorgängerprodukt war das berüchtigte "Entlaubungsmittel" "Agent Orange" im Vietnamkrieg, verantwortlich für Totgeburten und schlimmste körperliche und geistige Behinderungen von Kindern, Erwachsenen, darunter auch viele GIs.

Noch im Januar 2015 stufte das Bundesinstitut für Risikobewert ...

 Seminar Selbstverteidigung für Frauen (Freie-PM.de, 06.07.2015)
mit Heinz Stöckli (Polizeikommissar) und Ernst Crameri

vom 17. - 18.07.2015

Nie mehr Opfer sein und Angst haben

Leider nimmt die Gewaltbereitschaft immer stärker zu und auch Sie könnten bereits morgen schon Opfer sein. Die Hemmschwelle sinkt immer stärker, das ist fatal.

Selbstbehauptung ist hier das große Thema.

Die Möglichkeiten in der Selbstbehauptung und -verteidigung reichen vom entscheidenden "NEIN" über die herzhafte Ohrfeige, bis zur entschlossenen ...

 Highlights auf dem 34. ''Tag der Niedersachsen'' (Freie-PM.de, 06.07.2015)
Hildesheims Innenstadt wird zur Bühne für Weltstars und Regionalkultur

Das Landesfest des Ehrenamts startet am Freitagabend mit viel Musik auf den großen Bühnen, zum Beispiel Blues: Um 20.30 Uhr lassen die Hildesheimer B.B. & The Blues Shacks die Bühne des Landestrachtenverbandes Niedersachsen in der Kaiserstraße beben. Ruhigere Melodien erwarten die Zuschauer auf der Bühne 3 von Radio ffn und Landesmusikrat, wenn die Norwegerin Marit Larsen ab 21.30 Uhr ihr neues Album "When The Morning ...

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Ohrfeige für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner: Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen - Behörden müssen über Verunreinigungen informier

 
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